TOP Ö 7: Anordnung und Übertragung der Baulandumlegung für das Baugebiet "Buschenweg" an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Markt Bürgstadt ordnet nach § 46 Abs. 1 BauGB die Umlegung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Buschenweg" an.

 

2.   Der Markt Bürgstadt überträgt nach § 46 Abs.4 BauGB seine Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg.

 

3.   Der Markt Bürgstadt beauftragt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg mit der Feststellung der Umfangsgrenzen für das Umlegungsgebiet.