Beschluss:
1.
Der
Markt Bürgstadt ordnet nach § 46 Abs. 1 BauGB die Umlegung für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans "Buschenweg" an.
2.
Der
Markt Bürgstadt überträgt nach § 46 Abs.4 BauGB seine Befugnis zur Durchführung
der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Aschaffenburg.
3. Der Markt Bürgstadt beauftragt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg mit der Feststellung der Umfangsgrenzen für das Umlegungsgebiet.