TOP Ö 4: Gemeinde Eichenbühl - Änderung des Bebauungsplanes "Wengertsberg I" und Änderung des Flächennutzungsplanes;
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Von Seiten des Marktes Bürgstadt sind keine Belange betroffen, so dass gegen die 1. Ände-rung des Bebauungsplanes „Wengertsberg I“ sowie gegen die Änderung des Flächen-nutzungsplanes keine Bedenken bestehen.