TOP Ö 4: Gemeinde Eichenbühl - Änderung des Bebauungsplanes "Wengertsberg I" und Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Von
Seiten des Marktes Bürgstadt sind keine Belange betroffen, so dass gegen die 1.
Ände-rung des Bebauungsplanes „Wengertsberg I“ sowie gegen die Änderung des
Flächen-nutzungsplanes keine Bedenken bestehen.