TOP Ö 10: Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der anstehenden Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird für die jeweiligen Wahlvorsteher auf 35,00 € und für alle anderen Wahlhelfer auf 25,00 € festgesetzt.