Sitzung: 18.04.2023 GR-BGST/025/2023
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen anlässlich der anstehenden Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird für die jeweiligen Wahlvorsteher auf 35,00 € und für alle anderen Wahlhelfer auf 25,00 € festgesetzt.