TOP Ö 3: Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hinter der Martinskirche" im Bezug auf die Höhe für einen Sichtschutzzaun, Leipziger Straße 1

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Entscheidung zur beantragten isolierten Befreiung wegen Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Zaunhöhe auf 2,00 m wird zunächst zurückgestellt. Vor erneuter Beratung im Gemeinderat wird mit den Bauantragstellern nach einer niedrigeren Lösung gesucht.