Der Gemeinderat
stimmt grundsätzlich der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Festhalle
zu. Die Umsetzung erfolgt jedoch erst dann, wenn es gesetzlich ermöglicht wird,
dass der erzeugte Strom ins Netz eingespeist und dennoch für kommunale Objekte
im Eigenverbrauch genutzt werden kann.