TOP Ö 3: Bauantrag auf Nutzungsänderung für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften, Erfstraße 26, Bürgstadt

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 9

Beschluss:

Zum vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des

Bebauungsplanes „Hettersau“ gem. § 246 Abs. 10 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Markt Bürgstadt billigt den vorliegenden Bauantrag insbesondere auch unter der Voraussetzung, dass die Baugenehmigung nutzungsbezogen und befristet ausgesprochen wird.

 

Aufgrund des negativen Abstimmungsergebnisses wird dem Bauantrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen verweigert.