Beschluss:
Zum vorliegenden
Bauantrag auf Nutzungsänderung für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften
und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes
„Hettersau“ gem. § 246 Abs. 10 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt.
Der Markt
Bürgstadt billigt den vorliegenden Bauantrag insbesondere auch unter der
Voraussetzung, dass die Baugenehmigung nutzungsbezogen und befristet
ausgesprochen wird.
Aufgrund des negativen Abstimmungsergebnisses wird dem Bauantrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen verweigert.