TOP Ö 3: Festlegung und Entlastung der Jahresrechnung 2022

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Die Überschreitungen der Haushaltsansätze werden –soweit erforderlich- nachträglich genehmigt.

 

Zum nachfolgenden Beschluss übernahm der 2. Bürgermeister Bernd Neuberger die Sitzungsleitung.

 

Beschluss:    Ja 13  Nein 0 

 

Der Gemeinderat erteilt hiermit auch die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.

 

Bgm. Grün hat bei diesem Beschluss nicht mitgewirkt.