Beschluss:
Zum vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage und Einliegerwohnung, Mühlweg 6, Fl.-Nr. 558 und den erforderlichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung in Bezug auf die Dachneigung und Dachdeckung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.