Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bürgstadt
folgende
Haushaltssatzung 2024:
§
1
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Der
Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2024 wird im |
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Verwaltungshaushalt |
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in den Einnahmen
und Ausgaben auf |
12.063.980 € |
und im |
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Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben auf |
11.919.200 € |
zusammen |
23.983.180 € |
festgesetzt. |
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§
2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf |
3.989.310 € |
festgesetzt. |
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§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§
4
Die Steuerhebesätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr
neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe ( A ) 340 v. H.
b) für
Grundstücke (
B ) 340 v. H.
2.
Gewerbesteuer 340 v. H.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung |
1.000.000 € |
festgesetzt. |
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§
6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.